Rechtsprechung
LG Dortmund, 23.12.2015 - 8 O 13/15 |
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 23.12.2015 - 8 O 13/15
- OLG Düsseldorf, 13.07.2016 - U (Kart) 1/16
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 13.07.2016 - U (Kart) 1/16
Kartellrechtswidrigkeit eines Selektivvertrages zwischen einer gesetzlichen …
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Dezember 2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (8 O 13/15) wird zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, 1. die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 23. Dezember 2015, 8 O 13/15, zu verurteilen, ihr Auskunft zu erteilen über die Preise und Konditionen, zu denen die Teilnehmer (Zahnärzte und Patienten) des von der Beklagten im Rahmen des § 73c SGB V organisierten und geführten so genannten dent-net-Netzwerks durch das zahntechnische Unternehmen K. GmbH, ..., beliefert werden, 2. festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr zu den der K. GmbH, ..., bei gleicher Mengenabnahme eingeräumten Preise und Konditionen als zahntechnisches Unternehmen im Rahmen des dent-net-Netzwerks zuzulassen, 3. festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die Nichtzulassung als zahntechnisches Unternehmen im Rahmen des dent-net-Netzwerks entstanden ist.